Ihre persönliche Alltagshilfe in Waldstetten, Schwäbisch Gmünd
und Umgebung
Wir sind Veritas.
Wir sind für Sie da.
Wir unterstützen Sie genau dort, wo der Alltag schwerfällt – schnell, flexibel und persönlich.
Alltagshilfe Veritas ist ein inhabergeführtes Unternehmen aus Waldstetten. Wir begleiten Menschen, die im Alltag Hilfe benötigen – persönlich, flexibel und ohne lange Wartezeiten.
Wir sind in Waldstetten, Schwäbisch Gmünd und im Ostalbkreis tätig.
Alltagshilfe Veritas – ein Einblick. Video: 45 Sekunden.
Wenn gewünscht bitte den Ton einschalten!
Anerkannte Alltagshilfe – Ihre Pflegekasse übernimmt i. d. R. die Kosten
Alltagshilfe Veritas ist vom Landratsamt Ostalbkreis als „Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI“ anerkannt. Für Sie bedeutet das: Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie oder wir direkt unsere Unterstützung über Ihre Pflegekasse abrechnen – ohne dass Sie das Geld selbst aufbringen müssen
Dabei unterstützen wir Sie
Betreuung und Begleitung
Hilfe im Haushalt
Drei Wege zu Ihrer Alltagshilfe
Ab Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag
Jeder Mensch mit Pflegegrad hat monatlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Diesen können Sie vollständig für unsere Leistungen einsetzen. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort – sie bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten.
Ab Pflegegrad 2
Umwandlungsanspruch
Sie nutzen keinen ambulanten Pflegedienst oder nur teilweise? Dann können Sie einen Teil Ihres Sachleistungsbetrags in Alltagshilfe umwandeln. So steht Ihnen deutlich mehr Unterstützung zur Verfügung.
Ohne Pflegegrad
Selbstzahler
Sie brauchen Unterstützung, haben aber keinen Pflegegrad? Dann sind wir trotzdem für Sie da – flexibel, ohne Antragsverfahren und ohne Wartezeit. Sie beauftragen uns einfach direkt.
So läuft die Abrechnung
Direktabrechnung über Ihre Kasse
Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung – wir übernehmen den Rest. Die Rechnung geht direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts vorstrecken und nichts einreichen.
Selbstabrechnung
Sie erhalten die Rechnung von uns, bezahlen sie und reichen sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen den Betrag im Rahmen Ihres Budgets.

Einkauf & Besorgungen
Einkaufen ohne Aufwand

Begleitung
Nicht allein unterwegs

Haushaltshilfe
Unterstützung im Haushalt

Unterstützung nach OP oder Unfall




Was wir für Sie tun:
Von der Alltagsbegleitung über hauswirtschaftliche Hilfe bis zur Beratung von Angehörigen – wir sind Ihr verlässlicher Partner im Alltag.
Zuverlässig. Schnell. Unkompliziert.
GUT ZU WISSEN
Ihre Fragen.
Unsere Antworten.
Schon wenige Stunden Unterstützung pro Woche können den Alltag spürbar erleichtern.
Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Wir sind seit August 2026 vom Landratsamt
Ostalbkreis als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
anerkannt. Damit können Sie den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 und ab
Pflegegrad 2 zusätzlich den Umwandlungsanspruch für unsere Leistungen
einsetzen.
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad sind wir
trotzdem für Sie da – dann als Selbstzahler, ohne Antragsverfahren und ohne
Wartezeit.
Hilfe im Haushalt – Reinigen, Wäsche, Einkäufe und Besorgungen, einfache
Mahlzeiten, Unterstützung bei der Haushaltsorganisation.
Betreuung und Begleitung – Gesellschaft, Gespräche, Spaziergänge, Begleitung
zu Arzt- und Behördenterminen, Entlastung und Beratung für Angehörige.
Nicht zu unseren Leistungen gehören körperbezogene Pflege, medizinische
Behandlungspflege, Grundreinigungen stark verschmutzter Wohnungen,
Entrümpelungen und die Beseitigung von Schädlingen.
Bei uns kommt nicht jedes Mal jemand anderes. Sie haben eine feste
Ansprechpartnerin, die Sie und Ihre Wohnung kennt. Bei Krankheit, Urlaub
oder besonderen betrieblichen Erfordernissen kann eine andere eingewiesene
Person einspringen oder wir verschieben den Termin – das sprechen wir immer
mit Ihnen ab.
Ja, zwei Stunden. Kürzere Einsätze vereinbaren wir nur im Einzelfall
gesondert. Der Grund ist einfach: Mit An- und Abfahrt lohnt sich ein
halbstündiger Einsatz für keine Seite – und in zwei Stunden lässt sich
wirklich etwas schaffen.
Bei Abrechnung über die Pflegekasse 39,50 € je Stunde, inklusive
Fahrtkosten.
Als Selbstzahler zahlen Sie bei regelmäßiger Unterstützung denselben Satz
von 39,50 € je Stunde. Voraussetzung sind mindestens zwei Stunden je Einsatz
und mindestens ein Einsatz pro Woche, fest vereinbart. Fahrtkosten sind im
üblichen Einsatzgebiet enthalten.
Einzelne oder kurzfristige Einsätze berechnen wir mit 45,00 € je Stunde, je
nach Einsatzort zuzüglich 0,35 € je Kilometer.
Wir rechnen in Einheiten von 15 Minuten ab, angefangene Einheiten werden als
volle Einheit berechnet.
Bei fest vereinbarter, regelmäßiger Unterstützung können wir unsere Touren
planen, Anfahrten bündeln und Ihnen dieselbe vertraute Person schicken.
Diese Planungssicherheit geben wir im Stundensatz weiter. Einzelne oder
kurzfristig angefragte Einsätze lassen sich nicht in die Tourenplanung
einbinden und werden deshalb gesondert berechnet.
Nein. Unsere anerkannten Alltags- und Betreuungsleistungen sind
umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. g UStG.
Ergänzende Garten- und Hausmeisterdienste sowie Pflegehilfsmittel sind von
dieser Befreiung nicht erfasst; hier weisen wir die gesetzliche Umsatzsteuer
aus.
Für Kosten, die Sie selbst tragen, können Sie 20 % der begünstigten Arbeits-
und Fahrtkosten steuerlich geltend machen – höchstens 4.000 € je Kalenderjahr
(§ 35a EStG, haushaltsnahe Dienstleistungen). Voraussetzung ist eine Rechnung
und die Zahlung auf unser Konto; Barzahlungen sind nicht begünstigt. Eine
entsprechende Rechnung erhalten Sie von uns. Die steuerliche Beurteilung im
Einzelfall liegt bei Ihnen – eine Steuerberatung dürfen wir nicht leisten.
Sie haben die Wahl. Bei der Direktabrechnung unterschreiben Sie einmalig
eine Abtretungserklärung, und wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab –
Sie müssen nichts vorstrecken und nichts einreichen. Bei der Selbstabrechnung
erhalten Sie die Rechnung von uns, bezahlen sie und reichen sie bei Ihrer
Kasse ein.
Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der dokumentierten Einsätze.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.
Wir behalten Ihr Budget im Blick und sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid, bevor
es ausgeschöpft ist. Sie entscheiden dann, ob wir die Einsätze aussetzen,
anpassen oder ob Sie den nicht gedeckten Anteil selbst übernehmen möchten.
Beachten Sie: Ob und in welcher Höhe Ihre Pflegekasse erstattet, hängt vom
Pflegegrad, vom verfügbaren Budget und von den Vorgaben Ihrer Kasse ab. Eine
Garantie für die Erstattung können wir nicht übernehmen.
Ja. Vor dem ersten Einsatz schließen wir einen schriftlichen
Dienstleistungsvertrag. Er ist Voraussetzung für die Abrechnung mit Ihrer
Pflegekasse und schafft für beide Seiten Klarheit über Leistungen, Preise
und Termine. Sie erhalten den Vertrag vorab zum Lesen – unterschrieben wird
nichts unter Zeitdruck.
Gar nicht lange. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden
Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden – per
Brief oder E-Mail, eine Begründung brauchen Sie nicht. Sie gehen also keine
langfristige Bindung ein.
Wenn wir den Vertrag bei Ihnen zu Hause oder im Fernabsatz schließen, steht
Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsbelehrung
und ein Muster-Widerrufsformular erhalten Sie zusammen mit dem Vertrag.
Wenn wir schon vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Einsätzen beginnen
sollen, halten wir das gesondert schriftlich fest.
Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn können Sie kostenfrei absagen.
Bei späteren Absagen berechnen wir 50 % der vereinbarten Einsatzdauer – aber
nur dann, wenn wir den Termin nicht anderweitig vergeben können. Gefahrene
Kilometer und nicht entstandene Auslagen werden ohnehin nicht berechnet.
Bei einem unverschuldeten wichtigen Grund entfällt die Ausfallvergütung ganz: plötzliche Erkrankung, Unfall, Krankenhausaufnahme höhere Gewalt. Sagen Sie uns in solchen Fällen einfach so früh wie möglich Bescheid.
In Waldstetten, Schwäbisch Gmünd und im Ostalbkreis. Die Anerkennung nach
§ 45a SGB XI gilt für Einsätze im Ostalbkreis. Sprechen Sie uns an, wenn Sie
etwas außerhalb wohnen – wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Sie versorgen
können.
